Prüfen Sie Ihren Bescheid zur gesetzlichen Unfallversicherung

Prüfen Sie Ihren Bescheid zur gesetzlichen Unfallversicherung

Beitragsbescheide zur Gesetzlichen Unfallversicherung werden von den meisten Unternehmen einfach so hingenommen. Dabei kann es sich finanziell auszahlen, die Angaben genau zu prüfen.

 

Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es die Gesetzliche Unfallversicherung, die unter anderem bei Arbeits- und Wegeunfällen, bei Berufskrankheiten sowie für Rehabilitationen Leistungen zahlt. Als Unternehmen sind Sie Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft (BG). Das heißt, Sie überweisen regelmäßig festgelegte Beiträge auch für Ihre Mitarbeiter dorthin.

Die Gefahrenklasse ist entscheidend
Die Höhe Ihres Beitrags errechnet sich aus den folgenden Faktoren:

  • der Lohnsumme, die Sie gemeldet haben,
  • dem Beitragsfuß, der sich nach den umzulegenden Kosten der BG richtet und
  • der Gefahrenklasse, die sich aus der Art der Tätigkeit in Ihrem Betrieb ergibt.

Allerdings: Es kann immer vorkommen, dass Sie falsch eingeordnet werden. Darum sollten Sie den Bescheid genau unter die Lupe nehmen, denn die Gefahrenklasse kann mitunter für ähnliche Tätigkeiten sehr unterschiedlich ausfallen. Sind Sie falsch eingruppiert, kann Sie das richtig Geld kosten. Möglicherweise hat sich aber das Gefahrenpotenzial in Ihrem Betrieb verringert, weil Sie Zwischenprodukte neuerdings von außen zukaufen oder Komponenten im Ausland produzieren lassen.

 

So verhalten Sie sich im Zweifelsfall
Wenn Sie den Bescheid der BG nicht für richtig halten, müssen Sie nicht gleich vors Sozialgericht ziehen. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der BG. Auch Steuerberater haben einen guten Branchenüberblick, der Ihnen weiterhelfen kann.

Engagement bei Arbeitssicherheit senkt die Beiträge
Engagiert sich ein Unternehmen bei der Arbeitssicherheit, kann dies durch einen Beitragsnachlass der BG belohnt werden. Sie haben geringere Ausfallzeiten, und Ihre Anstrengungen zur Unfallverhütung erhöhen die Motivation Ihrer Mitarbeiter.

Weitere Infos unter www.dguv.de/de

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